Schweizer Qualitäts-Finish
Ihr Fischer E-Bike wird fast fahrfertig ausgeliefert.
Sie müssen keine Komponenten ausser die Pedalen selbst montieren.
Alle Fahrräder werden vor der Auslieferung von einem ausgebildeten Fahrrad-Mechaniker montiert und geprüft. Die Fahrräder werden also in Fachhandels Qualität ausgeliert. Es müssen keine Justierarbeiten wie Schaltungs- oder Bremseinstellungen vorgenommen werden. Lediglich für den Versand müssen wir zwei bis drei Handgriffe vollziehen, welche dann zu Hause bei der Inbetriebnahme wieder fertiggestellt werden müssen. Falls es dazu Werkzeug braucht, wird dieses selbstverständlich kostenlos mitgeliefert (Je nach Modell unterschiedlich). Dazu gehören folgende Aufgaben:
Schauen Sie sich dazu folgendes Video an. Ausserdem können Sie ganz einfach den Anweisungen in der mitgelieferten Bedienungsanleitung folgen. Viel Spass bei der ersten Ausfahrt mit Ihrem neuen Fischer Elektrovelo.
Empfehlung
Wir empfehlen, dass Fahrrad nach ca. 200 bis 300 Kilometer durch einen Check bei einem Mechaniker zu prüfen. Bei Neufahrzeugen müssen diverse Komponenten eingefahren werden. Nach dem Einfahren macht man aus Erfahrung einen Kurz-Check um das Fahrrad für das Jahr voll einsatzfähig zu machen. Falls ein solcher Check nicht durchgeführt wird, können kleine Service-Arbeiten bereits im ersten Jahr anfallen. Diese Arbeiten werden bereits als Verschleiss gelten und sind somit nicht in der Garantieleistung gedeckt.
Rahmennummer
Wir empfehlen, die Rahmennummer direkt bei Erhalt des Fahrrades auf den Kaufunterlagen zu notieren. Die Rahmennumer ist ein einzigartiger Produktcode, mit welchem die Polizei oder die Versicherungen ein gestohlenes Fahrrad idendifizieren kann. Die Rahmennummer befindet sich im Bereich des Tretlagers, meistens darunter.
Transportschäden
Der Transportkarton muss in jedem Fall vor der Erhaltsquittierung auf Schäden geprüft werden. Im Falle einer offensichtlichen Beschädigung des Transportkartons bei Anlieferung, muss dem Chauffeur zwingend eine Annahme mit Vorbehalt quittiert werden. Ansonsten kann die Kostendeckung eines Transportschadens durch den Transporteur nicht gewährleistet werden.
Bei Transportschäden am e-Bike, die im unversehrten Karton entstanden sind (verdeckter Schaden), muss dies innert 8 Tagen an uns gemeldet werden, damit diesbezüglich Regressansprüche an die Transportversicherung gestellt werden können.